Schulsozialarbeit

Ruth Rapala

Sozialarbeit - Liobaschule

 

Sprechzeiten:

montags:      08.00 - 13:00 Uhr (Warstein)

dienstags:     08:00 - 13:00 Uhr (Warstein)

mittwochs:    08:00 - 13:00 Uhr (Suttrop)

donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr (Warstein)

 

Kontakt:

Mobil:    0151-18528930

mail:      r.rapala@warstein.de

 

 Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

Schulsozialarbeit

 

Was ist Schulsozialarbeit?

 

Schulsozialarbeit arbeitet als Beistand und Vermittler im Sinne der Schülerinnen und Schüler.

 

Schulsozialarbeit will Aufklärung und Unterstützung für das Bildungs- und Teilhabepaket anbieten.

 

Schulsozialarbeit möchte Verbindungslinien zwischen Schülern, Elternhaus und Schule schaffen.

 

Schulsozialarbeit arbeitet mit anderen Institutionen – wie z.B. Jugendamt, kommunalen und freien Trägern der Jugendarbeit, Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zusammen.

 

 

Ich bin Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler …

 

… bei Problemen in der Familie, mit Freunden, mit sich selbst

 

… bei Schwierigkeiten in der Schule

 

… bei der Vermittlung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (Behörden etc.)

 

… bei Konflikten mit Schülern, Eltern und Lehrer/innen in Kooperation mit der Schulleitung

 

 

Ich bin Ansprechpartner für Eltern …

 

… bei der Vermittlung von passenden Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen

 

… bei der Aufklärung über Leistungen und Unterstützungen bei Antragsstellungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

 

… bei der Beratung in Erziehungs- und Lebensfragen

 

… bei der Entwicklung von Handlungsstrategien

 

… bei der Schaffung von Verbindungslinien zwischen Elternhaus und Schule

 

 

Bildungs- und Teilhabepaket

 

Die Leistungen des BuT sollen es Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sowie ihre Bildungschancen zu erhöhen.

 

 

Anspruch haben Schüler und Schülerinnen, die:

 

- Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Bürgergeld),

- Leistungen nach dem SGB XII  (Sozialhilfe, Grundsicherung)

 

- Kinderzuschlag nach § 6 a BKKG

 

- Leistungen nach dem AsylbLG

 

- Wohngeld beziehen

 

 

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:

 

- Ausstattung mit Schulbedarf (Lernmaterialien)

 

- Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung in Schule und Kita

 

- Ergänzende, angemessene Lernförderung (Nachhilfe, Lerngruppen)

 

- Fahrtkostenzuschuss

 

- Zuschüsse für ein – und mehrtägige Klassenfahrten (auch Kita)

 

- Leistungen zur Teilhabe (z.B. Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern)